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EU-Regeln zu Barrierefreiheit: In Kraft getreten

30.06.2022

Für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen ist laut Europäischer Kommission ein weiterer Meilenstein der Inklusion erreicht: Am 28.06.2022 sei die Frist für die Mitgliedstaaten abgelaufen, den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umzusetzen. Der Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, zufolge erleichtert die neue Regelung das Leben von mindestens 87 Millionen Menschen in Europa.

Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen lege die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit und die Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest. Konkret mache sie unter anderem den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehern, E-Books und Online-Shops einfacher. Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen, können laut Kommission beispielsweise Geldautomaten mit optischen und akustischen Signalen ausgestattet werden, die anzeigen, wo man seine Bankkarte einführen muss oder wo das Geld herauskommt.

Die Unternehmen hätten nun drei Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen und Produkte an die gemeinsamen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit anzupassen.

Europäische Kommission, PM vom 28.06.2022

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