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EU-Kommission: Legt umfangreiches Anti-Geldwäschepaket vor

11.08.2021

Illegale Geschäftspraktiken wie Geldwäschedelikte machen rund ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU aus. Nun habe die EU-Kommission ein umfangreiches EU-Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Geldwäschedelikte in Europa gestartet, meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Das neue Anti-Geldwäschepaket bestehe aus vier Gesetzgebungsvorschlägen.

Vorgeschlagen würde erstens eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wünsche sich die Harmonisierung der einschlägigen Vorschriften im Bereich der Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen. Bislang habe die EU-Kommission zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender oder verspäteter Umsetzung gegen mehrere Mitgliedstaaten starten müssen.

Zweitens solle die 6. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Richtlinie 2015/849/EU ersetzen. Die neue Richtlinie enthalte Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten.

Drittens schlage die Kommission eine überarbeitete Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (VO 2015/847) vor, die die Rückverfolgung von weiteren Krypto-Transfers ermöglichen soll. Mit der vorgeschlagenen Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden.

Viertens solle mit einer Verordnung eine neue EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) geschaffen werden. Zahlreiche Finanz- und Betrugsskandale hätten die Schwächen der bisherigen Aufsichtsmethoden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten offengelegt. Ab 2023 solle die AMLA die Anti-Geldwäschemaßnahmen der EU27 koordinieren und auf die einheitliche und ordnungsgemäße Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben achten. Ihre Kompetenzen sollen von direkten Überwachungsbefugnissen im Finanzsektor bis zur indirekten Aufsicht von Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor reichen. Für die Einrichtung der Behörde haben sich laut DStV unter anderem die deutsche, französische, italienische und spanische Regierung bereits 2019 eingesetzt.

Ab September 2021 würden die Verhandlungen zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament zur Ausgestaltung des Gesetzespakets beginnen. Ein zügiger Abschluss sei aufgrund der Tragweite des vorgelegten Pakets nicht zu erwarten, so der DStV.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 09.08.2021

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