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EU-Asylreform: EU-Parlament gibt grünes Licht

11.04.2024

Das Europäische Parlament hat am 10.04.2024 das neue Migrations- und Asylpaket endgültig angenommen, auf das sich Rat und Parlament bereits im Dezember 2023 in Grundzügen geeinigt hatten.

Zur Unterstützung von EU- Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, werden danach andere Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, indem sie Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen, in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln lassen, finanzielle Beiträge leisten oder operative beziehungsweise technische Unterstützung bieten.

Die neuen Regeln behandeln auch die Instrumentalisierung von Migranten, die von Drittstaaten oder feindseligen nichtstaatlichen Akteuren gezielt eingesetzt werden, um die EU zu destabilisieren.

Personen, die die Voraussetzungen für eine Einreise in die EU nicht erfüllen, werden vor der Einreise in einem bis zu sieben Tage andauernden Verfahren überprüft. Dabei werden sie identifiziert, ihre biometrischen Daten erfasst und Gesundheits- und Sicherheitskontrollen unterzogen.

Für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes wird EU-weit ein neues, gemeinsames Verfahren eingeführt. Die Bearbeitung von Asylanträgen an den Grenzen der EU muss in Zukunft schneller erfolgen. Auch sollen die Fristen für unbegründete oder unzulässige Anträge künftig kürzer sein.

Die Daten von Personen, die irregulär in die EU kommen, – darunter Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Menschen ab sechs Jahren – werden in der überarbeiteten Eurodac-Datenbank gespeichert. Die Behörden sollen künftig auch in der Lage sein zu erfassen, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte oder gewalttätig beziehungsweise bewaffnet war.

Mit Blick auf die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus sowie auf die Rechte jener, die ein Anrecht auf Schutz haben, sprach sich das Parlament für neue einheitliche Normen für alle Mitgliedstaaten aus. Die Mitgliedstaaten sollen die Lage im jeweiligen Herkunftsland auf der Grundlage von Informationen der EU-Asylagentur bewerten und die Flüchtlingseigenschaft regelmäßig überprüfen. Schutzsuchende sollen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bleiben müssen, der für ihren Antrag zuständig ist beziehungsweise in dem Schutz gewährt wurde.

Die Mitgliedstaaten müssen in Zukunft sicherstellen, dass für die Aufnahme von Asylsuchenden gleichwertige Normen gelten. Das betrifft unter anderem Unterkunft, Schulbildung und Gesundheitsversorgung. Registrierte Asylbewerber können künftig spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Arbeit aufnehmen. Neue Regeln für Inhaftierung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit sollen außerdem Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, davon abhalten, sich innerhalb der EU zu bewegen.

Nach einem neuen Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen können Mitgliedstaaten anbieten, von den Vereinten Nationen anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen und ihnen damit die legale, organisierte und sichere Einreise in die EU zu ermöglichen.

Der Rat muss das Paket noch förmlich billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass die Verordnungen in zwei Jahren zur Anwendung kommen. Was die Richtlinie über Aufnahmebedingungen betrifft, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Änderungen in ihr nationales Recht einzuführen.

Europäisches Parlament, PM vom 10.04.2024

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