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EU-Asylrechtsreform: Hat letzte Hürde genommen

16.05.2024

Der EU-Ministerrat hat am 14.05.2024 den finalen Beschluss für die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefasst. Dies meldet die Bundesregierung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer historischen Einigung "für eine humane Begrenzung von irregulärer Migration. Für verlässliche Registrierungen an den Grenzen." Er lobte den solidarischen Ansatz der Reform und kündigte die Umsetzung des Vereinbarten an.

Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament sowie die Europäische Kommission hatten sich bereits Ende Dezember 2023 auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems geeinigt. Im April 2024 hatte auch das Europaparlament Gesetzestexte angenommen und der Einigung zugestimmt.

Zu der EU-Asylreform gehört laut Bundesregierung ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten, sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. Jede und jeder muss nach der neuen EU-Asylreform künftig an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen.

Um das derzeitige System auszugleichen, bei dem einige wenige Mitgliedstaaten – nämlich die an den Außengrenzen – für die große Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, gilt ein neuer Solidaritätsmechanismus, der laut Regierung "einfach, vorhersehbar und praktikabel ist".

Die neuen Vorschriften treten in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Verordnungen werden nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich in zwei Jahren zur Anwendung kommen. Denn die EU-Länder hätten zwei Jahre Zeit, um die Änderungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen in ihr nationales Recht einzuführen.

Bundesregierung, PM vom 15.05.2024

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