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Es bleibt dabei: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäude der russischen Botschaft

22.02.2024

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24.02.2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungsbehördlich untersagt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt.

Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht, so das OVG.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2024, OVG 9 S 5/24, unanfechtbar

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