Abschiebungshaft ohne richterliche Anordnung: Verfassungswidrig
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Erstes Urteil zum "Quecksilber-Hotel": GmbH und ihre Geschäftsführer müssen erneut Sicherheit leisten
Am Landgericht (LG) Augsburg sind insgesamt 125 Klagen vonAnlegern gegen die AKS Business GmbH & Co. KG und deren Geschäftsführer imZusammenhang mit dem Umbau der als Hotel geplanten Kammgarnspinnerei anhängig.Nun ist ein erstes Urteil in dem Verfahrenskomplex ergangen. Die Beklagtenwurden vollumfänglich zur erneuten Stellung der von der betroffenen Anlegerinzuvor bereits zurückgeforderten Sicherheit verurteilt. Das LG hat hierbei aucheine persönliche Haftung der beiden beklagten Geschäftsführer angenommen.
Es begründete die Verurteilung zum einen mit dem damaligenBautenstand des als Hotel geplanten Gebäudes: Dieses sei zum Zeitpunkt derZahlungsaufforderung noch nicht vollständig fertiggestellt gewesen – einHotelbetrieb hätte nach Überzeugung des Gerichts noch überhaupt nichtstattfinden können.
Insbesondere aber bestehe auch eine deliktischeSchadensersatzpflicht gegenüber den Anlegern aufgrund der vorhandenenQuecksilberkontamination im Gebäude: Zur Überzeugung der Zivilkammer wussteeiner der Geschäftsführer bereits frühzeitig, dass eine Verunreinigung desGebäudes mit Quecksilber wahrscheinlich war. Das habe er aber weder denAnlegern mitgeteilt noch sei er dem ordnungsgemäß nachgegangen. Dennoch seienvon den Anlegern weiterhin die Bauraten sowie der Sicherungseinbehaltangefordert worden. Das bewertete das LG unter anderem als Betrug zulasten derAnleger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kammgarnspinnerei wurde 2022 bereits teilweise wegeneiner festgestellten Quecksilberverunreinigung abgeriegelt und ist bis heutenicht von der Altlast befreit. Im Laufe des Zivilverfahrens wurde von derbeklagten AKS Business Hotel GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet.
Landgericht Augsburg, PM vom 28.10.2025