Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Erstattung von Anwaltshonoraren: Obergre...

Erstattung von Anwaltshonoraren: Obergrenze mit EU-Recht vereinbar

21.04.2022

Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz1 der Richtlinie 93/13 stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die im Rahmen der Kostenfestsetzung eine Obergrenze für Anwaltshonorare vorsieht. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, auf das die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hinweist.

Im Ausgangsfall hatte ein Verbraucher laut BRAK erfolgreich die Nichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht. Jedoch sei die unterlegene Partei in Übereinstimmung mit nationalem Recht nur zur Zahlung eines Teils der Anwaltskosten verurteilt worden.

Der EuGH habe dazu entschieden, dass dies nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz verstoße, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Honorar, das der Verbraucher mit dem von ihm ausgewählten Anwalt vereinbart hat, ungewöhnlich hoch ist. Eine Regelung, die Pauschaltarife für die Erstattung von Anwaltshonoraren enthalte, könne demnach gerechtfertigt sein, wenn damit die Zumutbarkeit der zu erstattenden Kosten unter Berücksichtigung des Einzelfalls gewährleistet werden solle. Die Obergrenze müsse es dem Verbraucher ermöglichen, eine Erstattung zu erhalten, die angemessen und verhältnismäßig zu den Kosten sei, die er objektiv für die Erhebung einer solchen Klage aufwenden müsse.

Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel, Ausgabe 07/2022 zu Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.04.2022, C-385/20

Mit Freunden teilen