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Erpressung im Zusammenhang mit Parteispenden: Urteil rechtskräftig

10.06.2022

Das Landgericht Regensburg hatte den Angeklagten wegen Erpressung und Beihilfe zu zwei Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte, ein Mitglied des Bayerischen Landtags, am 1. August 2013 von D., dem Vorstand eines unter anderem in Regensburg tätigen Immobilienunternehmens, Parteispenden in Höhe von 50.000 Euro gefordert und – nachdem dieser das Ansinnen abgewiesen hatte – auf die Bedeutung seiner Partei im Regensburger Stadtrat und ihren Einfluss auf die dortige Stadtpolitik hingewiesen, namentlich hinsichtlich zukünftig auszuweisender Baugebiete und zu erteilender Baugenehmigungen. Hierauf sagte D. dem Angeklagten einen Spendenbetrag in dieser Höhe zu und leistete in der Folgezeit Zahlungen.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten, mit der er allein seine Verurteilung wegen Erpressung beanstandet, verworfen. Das Urteil des Landgerichts Regensburg ist damit rechtskräftig.

BGH, Pressemitteilung vom 8.6.2022 zu Beschluss vom 31.5.2022, 6 StR 74/22; Vorinstanz: Landgericht Regensburg, Urteil vom 11.11.2021, KLs 157 Js 11590/18 WS

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