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Erneuerbarer Energien: «Osterpaket» soll Ausbau beschleunigen
Das Bundeskabinett hat am 06.04.2022 auf Vorschlag des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministers Robert Habeck (Grüne) die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten verabschiedet. Mit dem so genannten Osterpaket sollen verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert werden, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.
Herzstück des Pakets ist laut Bundeswirtschaftsministerium die Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See werde auf ein neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
Dazu sollen umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So würden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung bereits voruntersuchter Flächen sollen zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden.
Geplant ist eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Netze, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze soll aktualisiert und neue Projekte aufgenommen werden, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
Wie das Wirtschaftsministerium weiter mitteilt, sollen mit der Abschaffung der EEG-Umlage zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet werden.
Schließlich sei vorgesehen, die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten zu stärken, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.
Das Osterpaket wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nun dem Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handele sich um ein Artikelgesetz, das auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasse: das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Windenergie-auf-See-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Bundesbedarfsplangesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 06.04.2022