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Photovoltaikanlage: Kein Investitionsabzugsbetrag bei mehr als nur geringfügiger Stromproduktion
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Nahrungsmittel: Angaben zu Mindereinnahmen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Nahrungsmittel inklusiveMilch, Kaffee, Tee, Kakao und Leitungswasser führt im Jahr 2025 zurechnerischen Mindereinnahmen von 28,8 Milliarden Euro. Diese Angaben macht dieBundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/2906) auf eine Kleine Anfrage derFraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2687).
Darin nennt sie auch Daten, wann der ermäßigte Satz fürbestimmte Produkte eingeführt wurde. So sei er am 29.05.1967 für Fleisch undgenießbaren Schlachtabfall eingeführt worden
Deutscher Bundestag, PM vom 02.12.2025