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Erhaltungsaufwendungen: Wie sie von anderen Kosten abzugrenzen sind

03.02.2026

In einemausführlichen Schreiben informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber,wie Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten undanschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nr. 1aEinkommensteuergesetz (EStG) bei der Instandsetzung und Modernisierung einesGebäudes voneinander abzugrenzen sind.

Aufwendungen fürInstandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude seien regelmäßigErhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskostenabziehbar, erläutert das BMF. Sie könnten jedoch auch zu Anschaffungskosten,Herstellungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungskosten führen. Seien dieInstandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude alsAnschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosteneinzuordnen, könnten sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden. Daher seidie Unterscheidung relevant.

Im Folgenden führtdas BMF detailliert aus, wie die Abgrenzung vorzunehmen ist und wo dieUnterschiede liegen. Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten desMinisteriums (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium,Schreiben vom 26.01.2026, IV C 1 - S 2253/00082/001/064

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