Steuerbefreiung von Einkünften aus Spareinlagen: Belgien muss seine Vorschriften an EU-Recht anpassen
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Erbschaftsteuersenkung: Luxemburg muss seine Vorschriften mit EU-Recht in Einklang bringen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Luxemburg zu richten, damit das Land seine Vorschriften über die Erbschaftsteuer, auch in Bezug auf Unternehmensanteile, ändert.
Für Anteile an Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, die der Zeichnungssteuer unterliegen, sei derzeit weniger Erbschaftsteuer zu zahlen als für Anteile an vergleichbaren ausländischen Unternehmen, so die Kommission. Ihrer Auffassung nach verstoßen diese Vorschriften gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr.
Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Luxemburg eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020