Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Erbschaftsteuer: Auch Steuerzahlerbund f...

Erbschaftsteuer: Auch Steuerzahlerbund fordert Erhöhung der Freibeträge

28.11.2022

Für eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer setzt sich auch der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Reiner Holznagel bei der Ampel-Koalition ein. "Eine Anhebung ist aus unserer Sicht geboten, um heimliche Steuererhöhungen zu vermeiden, die es aufgrund veränderter Kriterien zur Immobilienbewertung gibt".

Zustimmung komme von FDP-Fraktionschef Christian Dürr, so der BdSt. Dieser betone im Mitgliedermagazin des BdSt "Der Steuerzahler" (Dezember-Ausgabe): Die vorherige Bundesregierung habe die Bewertungsregelungen für Immobilien so verändert, dass ab 2023 unter Umständen höhere Erbschaftsteuerzahlungen notwendig werden. "Das sollten wir angesichts steigender Preise und hoher Energiekosten verhindern – denn es betrifft keinesfalls nur Menschen mit hohen Einkommen, sondern auch Familien, die ein Haus von den Großeltern erben. Mein Vorschlag wäre daher, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer an die Inflation anzupassen, so wie wir es auch bei der Einkommensteuer getan haben. Als Koalition haben wir uns darauf geeinigt, den Menschen keine zusätzlichen Belastungen aufzubürden. Das Steuerrecht an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen, ist gerade in diesen Zeiten auch eine Frage der Fairness."

Aktuell werde das Jahressteuergesetz 2022 beraten und in den nächsten Wochen beschlossen, erläutert der BdSt dazu. Neben zahlreichen Änderungen im Einkommen- und Umsatzsteuergesetz werde auch die Bewertung von Immobilien geändert, die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblich ist.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werde der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage angesetzt. Durch die neuen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung würden Immobilien ab dem 01.01.2023 größtenteils höher bewertet. Doch wenn die Bemessungsgrundlagen steigen, zum Beispiel aufgrund des Anstiegs des Marktwerts, müsse entsprechend eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer erfolgen, da es sonst zu einer heimlichen Steuererhöhung kommt. Hier müsse die Politik jetzt handeln und die Freibeträge erhöhen, fordert der BdSt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 25.11.2022

Mit Freunden teilen