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Erbschaftsteuer: AfD-Antrag auf Erhöhung der Freibeträge abgelehnt

16.03.2023

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 15.03.2023 einen Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/5815) abgelehnt, die eine Erhöhung der zuletzt vor 14 Jahren veränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer gefordert hatte. Damit sollten die Wirkungen der hohen Inflation ausgeglichen werden.

In der Sitzung stimmte nur die AfD-Fraktion für den Antrag. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab. In der Aussprache des Ausschusses bezeichnete die SPD-Fraktion die Feststellungen und Forderungen der AfD-Fraktion als sehr populistisch und polemisch. Es handele sich um keinen professionellen Antrag.

Die Unionsfraktion bezeichnete den Antrag als unnötig. Die CDU/CSU-Fraktion habe bereits im Jahr 2022 die zu geringen Freibeträge thematisiert und einen eigenen Antrag vorgelegt. Dem hätte die AfD-Fraktion zustimmen können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte fest, der Antrag gehe in die falsche Richtung. Verheiratete Partner und Kinder, die in der Wohnung bleiben würden, hätten keine Erbschaftsteuer zu zahlen.

Die FDP-Fraktion bezeichnete den Antrag wie schon die CDU/CSU als überflüssig. Eine Sprecherin betonte, man sei ebenfalls für die Erhöhung der Freibeträge beziehungsweise sogar für die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Aber ohne Konsens mit den Ländern komme man nicht weiter.

Die AfD-Fraktion verwies auf das Parteiprogramm der AfD, das ebenfalls eine Abschaffung der Erbschaftsteuer vorsehe. Angesichts von höheren Bewertungen des Grundeigentums drohe besonders in Ballungsräumen eine höhere steuerliche Belastung.

Die Linksfraktion erklärte, die Erbschaftsteuer in Deutschland sei "löchrig wie ein Schweizer Käse". Wenn man über Freibeträge rede, müsse auch über die Privilegien und Ausnahmen geredet werden.

Im Antrag der AfD-Fraktion heißt es, ebenso wie der Gesetzgeber Anpassungen der Freibeträge und Freigrenzen im Einkommensteuerrecht vornehme, um die Inflation auszugleichen, beispielsweise um das Existenzminimum von der Einkommensteuer freizustellen, müsse er bei Freibeträgen im Erbschaftsteuerrecht verfahren. Der Anpassungsbedarf sei bei dieser Steuerart sogar noch weit größer aufgrund des langen Zeitraums der Nichtanpassung. Auch erinnert die AfD-Fraktion daran, dass es durch Änderungen der Grundstücksbewertung zu einer Erhöhung der Verkehrswerte gekommen sei. Hinzu kämen die Wirkungen einer hohen Inflation.

Deutscher Bundestag, PM vom 15.03.2023

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