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Erbschaft- und Schenkungsteuer: In 2021 um 30 Prozent gestiegen

21.07.2022

Im Jahr 2021 wurden mit 26,7 Milliarden Euro erstmals seit der Erbschaftsteuerreform 2016 wieder mehr geschenktes Betriebsvermögen festgesetzt als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich das festgesetzte geschenkte Betriebsvermögen im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+128,8 Prozent). Darunter sei geschenktes Betriebsvermögen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro mit insgesamt 19,1 Milliarden Euro festgesetzt worden. Das sei mehr als eine Verfünffachung des festgesetzten Wertes im Vergleich zum Vorjahr. Das festgesetzte geschenkte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) sei im Jahr 2021 auf 14,1 Milliarden Euro (+25,8 Prozent) gestiegen. Das geschenkte übrige Vermögen (zum Beispiel Anteile an Kapitalgesellschaften, Bankguthaben, Wertpapiere) habe 12,8 Milliarden Euro (+23,1 Prozent) betragen.

Durch Schenkungen insgesamt seien im Jahr 2021 Vermögensübertragungen in Höhe von 54,6 Milliarden Euro festgesetzt worden. Das waren laut Destatis 59,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach einem Höchststand im Jahr 2014 seien damit die Vermögensübertragungen durch Schenkungen erstmals wieder seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016 angestiegen und hätten das Niveau des Jahres 2017 erreicht. Seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, seien insbesondere Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig gewesen.

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen sei 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 26,2 Prozent auf 63,4 Milliarden Euro gestiegen. Hier seien insbesondere 23,9 Milliarden Euro (+11,8 Prozent) Grundvermögen und 34,5 Milliarden Euro (+13,1 Prozent) übriges Vermögen übertragen worden. Auch das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen sei nach einem Rückgang im Jahr 2018 im dritten Jahr in Folge gewachsen. Im Jahr 2021 sei es, so Destatis, im Vergleich zum Vorjahr um 89,2 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro gestiegen. Darunter habe sich das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro von 0,2 Milliarden Euro im Vorjahr auf 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 erhöht.

Insgesamt hätten die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2021 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 118 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sei damit um 39,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer habe sich um 30 Prozent auf 11,1 Milliarden Euro erhöht. Dabei seien auf die Erbschaftsteuer neun Milliarden Euro (+32,8 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 2,1 Milliarden Euro (+19 Prozent) entfallen.

Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum einen auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 34,2 Milliarden Euro (+118,8 Prozent). Darunter habe sich das übertragene Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 22,4 Milliarden Euro fast versechsfacht. Zum anderen seien im Jahr 2021 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 7,6 Milliarden Euro (+46,5 Prozent) und Grundvermögen von 38,0 Milliarden Euro (+16,6 Prozent) veranlagt worden. Das restliche übrige Vermögen habe sich auf 39,7 Milliarden Euro (+11,2 Prozent) erhöht. Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,6 Milliarden Euro sei im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Prozent angestiegen. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 121,1 Milliarden Euro ergebe sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche und so weiter) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 118 Milliarden Euro.

Statistisches Bundesamt, PM vom 20.07.2022

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