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Erbschaft- und Schenkungssteuer: Neue Aktenzeichen in Rheinland-Pfalz

10.01.2023

In Rheinland-Pfalz erhalten Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle neue Aktenzeichen. Dies teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) mit.

Im Finanzamt Kusel-Landstuhl würden sowohl die rheinland-pfälzischen als auch die saarländischen Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle zentral bearbeitet. Als Ordnungskriterium für die jeweilige Fallidentifikation sei bislang die so genannte Vorgangsnummer verwendet worden, so das LfSt. Zum 01.01.2023 sei für die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungssteuerfälle die Vorgangsnummer durch die bundeseinheitliche Ermittlungsnummer abgelöst worden.

Die neue Ermittlungsnummer werde vergeben, sobald mit der Bearbeitung eines Erbschaft- und Schenkungssteuerfalls begonnen wird. Die betroffenen Steuerbürger werden darüber im Rahmen des nächsten Schriftverkehrs durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl informiert. Solange keine entsprechende Information erfolgt, könne noch die bisherige Vorgangsnummer verwendet werden.

Im Rahmen der Umstellung auf die Ermittlungsnummer würden sich auch die Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle im Finanzamt Kusel-Landstuhl ändern, so das LfSt.

Bedingt durch die Neuorganisation und die erforderlichen EDV-Umstellungen sei im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen von Mitte Dezember 2022 bis Ende Januar 2023 mit Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes sowie mit einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit zu rechnen.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 13.12.2022

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