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Entlastungen: Nicht immer über das Steuerrecht regeln?

06.10.2022

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Florian Köbler, hat sich am 26.09.2022 in einer Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages dagegen gewandt, dass "jede Entlastung und Wohltat immer über das Steuerrecht geregelt" werde.

Anlass war nach einer Mitteilung der DSTG die geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz – mit dem Ziel, die Endverbraucher, die durch die geplante Gasumlage belastet werden sollen, finanziell zu entlasten. Ein von den Koalitionsfraktionen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf sehe eine befristete Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 auf sieben Prozent vor.

Nicht entlastet würden durch das geplante Gesetz hingegen Lieferungen von Fernwärme, die ebenfalls sehr häufig mit Gas erzeugt wird.

Der DSTG-Bundesvorsitzende habe dafür plädiert, zumindest den Anwendungsbereich des Gesetzes auszuweiten. Denn insbesondere einkommensschwache Haushalte würden häufig mit Fernwärme versorgt.

Zu bedenken gab Köbler auch, dass die geplante Umsatzsteuersenkung bei Unternehmen in der Regel nicht zu Entlastungen führe, da die bezahlte Umsatzsteuer dort als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

"Viel zielgerichteter als die geplante Umsatzsteuersenkung wären Direktzahlungen an Bedürftige", sagte Köbler bei der Anhörung. Die Begrenzung müsse über einkommensschwache Haushalte hinausgehen. Denn auch Haushalte der so genannten Mittelschicht seien starken Belastungen ausgesetzt.

Der Vorschlag der DSTG: eine Preisgarantie für beispielsweise 80 Prozent der Gasmenge des Vorjahres. Diese Entlastung würde den minimalen Grundbedarf decken und hätte den Vorteil, dass die Verbraucher einen Anreiz hätten, 20 Prozent der Gasmenge zu sparen. Diese Preisgarantie könnte man nach Auffassung der DSTG auch einkommensabhängig ausgestalten.

Köbler sprach in der Anhörung einen weiteren Kritikpunkt an: "Die im Gesetz vorgesehene Dauer der Umsatzsteuerabsenkung ist sehr lang. Daher regen wir an, zunächst im Frühjahr 2023 die Situation erneut zu bewerten und dann erforderlichenfalls eine Verlängerung zu beschließen." Langfristig müsse der Staat in eine nachhaltige Energieversorgung investieren.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 27.09.2022

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