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Entlassung eines Polizeianwärters: Bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung bestätigt.
Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit "Jude, Untermensch, Nazi" sowie "Gaskammer" oder "Genozid" durchgegeben. Sein Dienstherr berief sich daraufhin auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten beziehungsweise an dessen charakterlicher Eignung. Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Das OVG hat dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel einen Beurteilungsspielraum zugestanden. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkverkehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können. Dass das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2020, OVG 4 S 41/20, unanfechtbar