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Entfernungspauschale: Genutztes Verkehrsmittel ist gleichgültig
Auf die Neutralität der Entfernungspauschale mit Blick aufdie Wahl des Verkehrsmittels verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.21/2518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/1881).
Die Bundesregierung erklärt: "Die Entfernungspauschalebevorzugt keinen motorisierten Individualverkehr. Sie wird jedem Arbeitnehmerunabhängig vom gewählten Transport- beziehungsweise Verkehrsmittel für die Wegezwischen seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte gewährt."
Deutscher Bundestag, PM vom 11.11.2025