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Energiewende: Bayern fordert «kluges Steuerrecht»

25.02.2022

Bayern will mit einem "klugen Steuerrecht" die Energiewende voranbringen. Nach Ansicht seines Finanzministers Albert Füracker (CSU) hemmen erbschaftsteuerliche Nachteile für Landwirte bei Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen den Ausbau. Hier müsse der Bund zügig Anpassungen vornehmen.

"Elementarer Baustein der Energiewende ist eine Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Die Landwirtschaft leistet mit dem Bereitstellen von Flächen einen maßgeblichen Beitrag zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist jedoch ein wesentliches Hemmnis. Hier ist eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen durch den Bund dringend nötig", sagte Füracker. "Bei Flächen mit kombinierter Nutzung durch Photovoltaik-Anlagen mit intensiver Landwirtschaft – so genannten Agri-Photovoltaikanlagen – fehlt eine gesetzliche Erbschaftsteuerregelung". Hier brauche es Rechtssicherheit für unsere heimische Landwirtschaft.

Die Errichtung üblicher Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen führe dazu, dass die Flächen für Zwecke der Erbschaftsteuer nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden, sondern dem Grundvermögen, erläutert das Finanzministerium Bayern. Mit der Zuordnung zum Grundvermögen entfielen die steuerlichen Begünstigungen für landwirtschaftliches Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Dies gelte auch rückwirkend, wenn nach einer Hofübergabe innerhalb der so genannten Behaltensfristen auf einer Fläche eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet wird.

Bei so genannten Agri-Photovoltaikanlagen würden Flächen gleichzeitig zur Stromerzeugung und zur intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung genutzt. Beispielsweise könnten die Photovoltaikmodule auf entsprechend hohe Konstruktionen mit entsprechendem Abstand installiert werden, sodass eine ausreichende Durchfahrtshöhe für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie eine benötigte Lichtverfügbarkeit gewährleistet sind. Modelle dieser Art könnten der Flächenkonkurrenz von Energiewende und Landwirtschaft Einhalt gebieten. Im Erbschaftsteuerrecht gebe es derzeit keine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Agri-Photovoltaikanlagen.

Finanzministerium Bayern, PM vom 18.02.2022

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