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Energiepreissteigerungen: Union will Bürger stärker entlasten

11.04.2022

Der CDU/CSU-Fraktion gehen die von der Bundesregierung bisher geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der Folgen der starken Energiepreissteigerungen nicht weit genug. In einem Antrag (BT-Drs. 20/1339) mit dem Titel "Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen" fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen.

Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt. So soll es eine temporäre, stark degressive "Turbo-Abschreibung" geben, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schaffen soll. Der steuerliche Verlustrücktragszeitraum soll auf mindestens drei Jahre über die Krisenjahre 2020 bis 2022 hinaus dauerhaft ausgeweitet werden. Auch die Höchstbetragsgrenzen des Verlustrücktrags sollen angehoben werden.

In der Begründung schreibt die Unionsfraktion, die Bürger in Deutschland litten weiterhin an den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die in diesem Jahr früher erwartete wirtschaftliche Erholung sei jedoch aufgrund des unerwarteten Überfalls Russland auf die Ukraine bedroht. Die Sanktionen gegen Russland dürften die wirtschaftliche Entwicklung weiter dämpfen. Auch dürfte sich dadurch die anhaltende hohe Inflation verschärfen und alle Steuerpflichtigen noch stärker belasten. Wirtschaftswissenschaftler befürchteten, dass die anhaltende hohe Inflation und das niedrige Wirtschaftswachstum Anzeichen einer so genannten Stagflation seien. Vor diesem Hintergrund seien die Bemühungen der Bundesregierung für eine Stabilisierung der Wirtschaft ungenügend. Bürger und Unternehmen müssten stärker entlastet werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 07.04.2022

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