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Energiepreissteigerungen: Koalition plant Steuerentlastungen

07.04.2022

Angesichts der Preissteigerungen besonders im Energiebereich wollen die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Bevölkerung steuerlich entlasten. So sieht der von ihnen gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (BT-Drs. 20/1333) eine Entlastung der Bürger in 2021 in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren.

Vorgesehen ist, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten. Nach Angaben der Koalition werden dadurch alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher sei. Dies sei auch aus sozialen Gesichtspunkten geboten.

Außerdem soll die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt werden. Die damit verbundene Entlastung werde somit vorgezogen.

Ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 erhöht werden soll der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat. Der zuletzt 2011 erhöhte Pauschbetrag werde auf 1.200 Euro angehoben.

Deutscher Bundestag, PM vom 06.04.2022

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