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Energiepreispauschale: Nun auch für Personen im Ruhestand

07.09.2022

Nach dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung erhalten nun auch Rentner sowie Versorgungsempfänger eine einmalige Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro. Damit werde eine Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) erfüllt, zeigt sich diese zufrieden.

Gerade bei älteren Menschen mit oft niedrigeren Einkünften machten sich die gestiegenen Energiekosten besonders bemerkbar, erläuterte Florian Köbler, DSTG-Bundesvorsitzender, die Position der Gewerkschaft. Daher gehe es nicht an, diese Bevölkerungsgruppe zu übergehen – zumal die Versorgungsempfänger schon bei der letzten Einkommensrunde in den Bundesländern keine Einmalzahlung erhalten hätten.

Weiter stellte Köbler fest: "Ich bin froh, bei der neuen Pauschale nichts von einer Steuerpflicht gelesen zu haben. Hier hat die Bundesregierung offenbar doch noch erkannt, dass solche Pauschalen überhaupt keinen Einkunftstatbestand des Einkommensteuergesetzes erfüllen."

Das Vorhaben den Arbeitnehmerpauschbetrag und den Einkommensteuertarif wegen der Inflation anzupassen, nannte Köbler richtig. Beim Arbeitnehmerpauschbetrag hätte es in seinen Augen allerdings "gerne noch mehr sein können."

Die Auszahlung der Energiepauschale soll bei den Erwerbstätigen im September, bei den Senioren im Dezember 2022 erfolgen. Studierende sollen im Dezember 200 Euro erhalten.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 05.09.2022

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