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Energiepreispauschale: Laut Steuer-Gewerkschaft nicht steuerbar

21.04.2022

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hält nichts von den Plänen der Ampel-Koalition, die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auf im aktiven Berufsleben stehende Personen zu beschränken. "Wir sind sehr dafür, die Menschen aufgrund der explosionsartig gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Aber das muss dann auch für Pensionärinnen und Pensionäre sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung gelten", betonten die Vorsitzende der DSTG-Bundesseniorenvertretung, Anke Schwitzer, und der DSTG-Bundesvorsitzende, Thomas Eigenthaler, auf der Frühjahrstagung der DSTG-Bundesseniorenvertretung Mitte April 2022.

Schwitzer verwies darauf, dass sich gerade bei älteren Menschen die Kosten für gestiegene Heizungskosten besonders bemerkbar machten. "Wir können doch ältere Menschen schlecht frieren lassen", begründete die Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung die Forderung nach Gleichbehandlung. Auch seien viele im Alter auf das Auto als Transportmittel angewiesen, sodass sich die exorbitant gestiegenen Spritpreise auch deutlich im Geldbeutel der Senioren bemerkbar machten.

Eigenthaler betonte wiederum, dass die Versorgungsempfänger in den Bundesländern bei der letzten Einkommensrunde mit einer 14-monatigen Nullrunde abgespeist worden seien. "Und jetzt lässt man diesen Personenkreis schon wieder im Regen stehen". So könne man mit älteren Menschen nicht umgehen.

Der DSTG-Chef machte auf der Tagung erneut deutlich, dass er eine Besteuerung eines einmaligen Energiezuschusses nach dem Einkommensteuergesetz für nicht statthaft halte. "Der Zuschuss hat nichts, aber auch gar nichts mit der Erwerbstätigkeit zu tun, darf also nicht besteuert werden", führte er aus. Ein solcher staatlicher Leistungsbezug sei schlichtweg "nicht steuerbar".

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 14.04.2022

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