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Energetische Sanierungsmaßnahmen: Steuerliche Förderung geändert

08.07.2024

Der Bundestag hat am 04.07.2024 Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/11646, 20/11839 Nr. 2) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion und der Gruppe Die Linke angenommen. Den Abgeordneten lag dazu eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 20/12055) vor.

Durch Änderung der betroffenen Anlagen der Verordnung werden laut Bundesregierung die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht übertragen, um den angestrebten technischen Gleichlauf der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderungen wiederherzustellen.

Dabei geht es unter anderem um den sommerlichen Wärmeschutz, die Erneuerung der Heizungsanlage, den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Deutscher Bundestag, PM vom 04.07.2024

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