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Energetische Sanierungen: Änderungen bei direkter nun auch bei steuerlicher Förderung nachvollzogen
Zur Ausführung des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen und dem Bundestag zugeleitet. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (BT-Drs. 19/26559) würden die Änderungen bei der direkten Förderung nun auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen, meldet der Pressedienst des Deutschen Bundestages.
Deutscher Bundestag, PM vom 12.02.2021