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Elternzeit- und Elterngeld-Reform: Familienausschuss gibt grünes Licht

29.01.2021

Der Familienausschuss des Bundestages hat der geplanten Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt. Mit der Reform werden vor allem die Teilzeitmöglichkeiten flexibilisiert und die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld im Fall von Frühgeburten verlängert. Der Ausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/24438) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen.
Die geänderte Fassung sieht ein Stufenmodell im Fall von Frühgeburten vor. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte nur eine Verlängerung des Elterngeldes um pauschal einen Monat bei allen Frühgeburten vorgesehen.
Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können.
Finanziert werden sollen die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen.
Die Oppositionsfraktionen bemängelten im Ausschuss, dass der Gesetzentwurf nicht der erhoffte "große Wurf" sei. So kämen Pflegeeltern noch immer nicht in den Genuss des Elterngeldes. Zudem müssten die Mindest- und Maximalbeträge neu berechnet und angehoben werden. Sie seien seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 unverändert.
Deutscher Bundestag, PM vom 27.01.2021

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