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Elterngeld und Elterngeld Plus: Das ändert sich ab dem 1. September 2021

31.08.2021

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien mit Baby unterstützt werden sollen. Ziel ist es, die Einkommenslücke nach der Geburt zu schließen, um das Neugeborene selbst betreuen zu können.

Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. In Ausnahmefällen wie Krankheit oder Schwerbehinderung können auch Verwandte dritten Grades (z.B. Großeltern oder Geschwister) Elterngeld erhalten. Bei getrennt lebenden Eltern kann nur der Elternteil Elterngeld beantragen, bei dem das Kind mehr als 70% der Zeit lebt. Auch Adoptiveltern oder Stiefeltern sind berechtigt, Elterngeld zu erhalten.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind. Familien mit einem älteren Kind unter 3 Jahren (oder 2 älteren Kindern unter 6 Jahren) erhalten 10% Zuschlag auf das Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro, beim Elterngeld Plus mindestens die Hälfte, 37,50 Euro.

Das Elterngeld ist grundsätzlich einkommensteuerfrei und es werden darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Einen Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn Eltern…

  • Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • Für Geburten bis 31. August 2021: nicht mehr als 30 Stunden / Woche erwerbstätig sind
  • Für Geburten ab 01. September 2021: nicht mehr als 32 Stunden / Woche erwerbstätig sind
  • mit den Kindern in einem Haushalt leben
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Paare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 500.000 Euro (für Geburten ab 01. September 2021: 300.000 Euro) und mehr. Für Alleinerziehenden liegt die Grenze bei einem Einkommen von 250.000 Euro und mehr.

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus

Wenn sich beide Elternteile dazu entscheiden, in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden zu arbeiten, erhaltet ihr zusätzlich einen Partnerschaftsbonus: Ihr habt dann Anspruch auf jeweils 4 weitere Monatsbeiträge Elterngeld Plus.

Für Geburten ab dem 01. September 2021 liegt die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 24 und 32 Stunden. Die Voraussetzungen müssen in mindestens 2 der 4 Monate erfüllt sein.

Quelle: elterngeld.de

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