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Elterngeld: Petition gegen Progressionsvorbehalt

02.03.2026

Elterngeld unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt.Hiergegen richtet sich eine Petition, die noch bis heute mitgezeichnet werdenkann.

Elterngeld sei eine staatliche Lohnersatzleistung, dieEltern ermöglichen solle, sich in den ersten Lebensmonaten eines Kindes derBetreuung zu widmen. Obwohl Elterngeld steuerfrei sei, unterliege es demProgressionsvorbehalt. Dadurch erhöhe sich der persönliche Steuersatz auf dastatsächlich erzielte Einkommen – häufig zulasten des weiterhin arbeitendenPartners, wird in der Petition erläutert.

Diese Regelung führe dazu, dass Familien während derElternzeit steuerlich so behandelt würden, als stünde ihnen Einkommen zurVerfügung, das tatsächlich nicht vorhanden ist. Der Progressionsvorbehaltbasiere damit auf einer fiktiven Einkommensannahme, die der realenwirtschaftlichen Situation von Familien nicht entspreche.

Als besonders problematisch führt die Petition an, dassvergleichbare Fälle freiwilliger Nichterwerbstätigkeit oder Teilzeitarbeit ohnestaatliche Lohnersatzleistung nicht zu einer entsprechenden fiktivenHochrechnung des Einkommens führen. Elternzeit – eine gesellschaftlicherwünschte und politisch geförderte Phase – werde damit steuerlich schlechterbehandelt als andere Formen der Nichterwerbstätigkeit.

Die Kombination aus Einkommensverlust, zusätzlicherCare-Arbeit und einer höheren steuerlichen Belastung widerspricht aus Sicht desPetenten dem Ziel, Familien zu entlasten und Elternzeit zu fördern.

Deutscher Bundestag, Internetseite vom 02.03.2026

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