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Elektronisches Rechnungssystem: Sollte grenzüberschreitend interoperabel sein

19.08.2022

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit Blick auf die geplante Einführung eines E-Rechnungssystems Handlungsempfehlungen an das Bundesfinanzministerium adressiert. Er spricht sich für einen grenzüberschreitend interoperablen Standard aus und regt hierzulande ein dezentrales Meldesystem nach französischem Vorbild an.

Laut DStV laufen die Planungen zur Einführung eines elektronischen Rechnungssystems: Zum einen tüftele die EU-Kommission an ihren Plänen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung), um Mehrwertsteuerlücken zu schließen. Einen Legislativvorschlag habe sie für Herbst 2022 angekündigt. Zum anderen wollen die Regierungsparteien hierzulande laut DStV ein bundesweit einheitliches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einführen.

Der DStV befürwortet im Grundsatz die Einführung gemeinsamer Meldepflichten innerhalb der EU. Allerdings müssten in einem solchen System zum Beispiel die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten, die Unterschiede der Finanzverwaltung und der steuerrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden.

Frankreich und Italien seien die großen Länder in Europa, die ein digitales E-Rechnungssystem gerade umsetzten beziehungsweise umgesetzt hätten – jeweils mit eigenem Strukturmodell.

Auch in einem grenzüberschreitenden Meldesystem sollten die Mitgliedstaaten Landesspezifika berücksichtigen dürfen, so der DStV. Gerade in Deutschland sei hier an die besondere Stellung des steuerberatenden Berufsstands zu denken.

Wichtig sei jedoch, dass am Ende ein gemeinsam genau definierter Datensatz erstellt werden kann, der in einem einheitlichen Datenformat grenzüberschreitend ausgetauscht werden kann. Es komme mithin auf die Interoperabilität der Transaktionsdaten in einem europäischen System an.

Das französische Modell könnte als Grundlage für ein E-Rechnungssystem in Deutschland dienen, schlägt der Steuerberaterverband vor. Dieses sehe die Übermittlung der E-Rechnungen zur Validierung an zertifizierte Verifizierungsplattformen vor. Diese zertifizierten Dritten extrahierten die Rechnungsdaten, validierten die Rechnungen, stellten sie den Empfängern zu und meldeten die erforderlichen Steuerinformationen an die nationale Plattform der Steuerbehörde.

Allerdings sollte hierzulande dringend der steuerberatende Berufsstand in das E-Rechnungssystem eingebunden sein. Er dürfe nicht vom schnellen Informationsfluss abgeschnitten sein. Nur dann könne der Berater eine effiziente Beratung gewährleisten.

Gerade bei hochsensiblen Rechnungsdaten müsse beim Rückgriff auf Dritte die Datensicherheit gewährleistet bleiben, fordert der DStV. Eine moderne Plattformarchitektur und IT-Security sind daher aus Sicht des Verbandes für mögliche zertifizierte Dritte Pflicht. Ferner empfiehlt der DStV Datenlokalisierungsauflagen, damit die Daten im Inland, mindestens aber im innereuropäischen Ausland, verbleiben.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 17.08.2022

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