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Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten: Ausbau beschlossen

12.02.2021

Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten soll ausgebaut werden. Dazu hat die Bundesregierung am 10.02.2021 einen Gesetzentwurf beschlossen.

Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden. Bisher werde der elektronische Rechtsverkehr dadurch erschwert, dass bestimmte Beteiligte keinen Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg haben. Deswegen sollen weitere sichere Übermittlungswege für alle Beteiligten eingerichtet werden.

Für Bürger, Unternehmen, Organisationen, Verbände sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte, beispielsweise Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Dolmetscher oder speziell für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit beispielsweise auch Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbbände soll eine rechtliche Grundlage für ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen werden. Auf breiter Basis sollen diese Personengruppen damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersenden und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden können.

Der Zugang zum Recht soll auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und auf diese Weise Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu errichtenden Nutzerkonten des Portalverbundes in die Kommunikation mit den Gerichten einzubinden.

Bundesjustizministerium, PM vom 10.02.2021

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