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Elektronische Steuererklärung: In Bayern ab Juli persönliche Registrierung möglich

29.06.2022

Wer auf die elektronische Steuererklärung umsteigen will, kann sich in Bayern ab 01.07.2022 auch persönlich für die elektronische Steuererklärung registrieren lassen. Bei einer solchen Vor-Ort-Registrierung entfällt die Wartezeit bis zum postalischen Erhalt des Aktivierungs-Codes, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.

Die ELSTER Vor-Ort-Registrierung sei bei den Finanzämtern Augsburg-Land, Ansbach, Bayreuth, Ingolstadt, München Abteilung II und Passau möglich. Mit dem Pilotprojekt sollen die Einstiegshürden in die elektronische Steuererklärung gesenkt werden. Ein Vorteil ist laut bayerischem Finanzministerium beispielsweise, dass man sein Zertifikat direkt beim Finanzamt auf einem USB-Stick erhält und nicht auf den Brief mit dem Aktivierungs-Code warten muss. Natürlich könne man sich auch weiterhin direkt online über ELSTER registrieren. "Wenn der zusätzliche Service gut angenommen wird, soll er auch in weiteren Finanzämtern angeboten werden", teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) mit.

Nach der erfolgreichen Registrierung bei ELSTER stehe ein breites Serviceangebot, das ständig erweitert und verbessert wird, bereit: "Über ELSTER können die Menschen komplett papierlos, schnell und zeitgemäß mit dem Finanzamt kommunizieren – das spart Papier und schont die Umwelt. Rund 80 Prozent aller Einkommensteuererklärungen werden in Bayern bereits über ELSTER eingereicht", so Füracker.

Um den neuen Service der Vor-Ort-Registrierung nutzen zu können, sei eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Neben einem gültigen Ausweisdokument und der persönlichen Steueridentifikationsnummer werde lediglich eine aktuelle E-Mail-Adresse, auf die die Interessierten vor Ort zugreifen können, benötigt. Weitere Informationen auch zur Terminvereinbarung und eine Checkliste für die Vor-Ort-Registrierung seien zu finden unter www.finanzamt.bayern.de.

Im Portal "ELSTER Ihr Online-Finanzamt" unter www.elster.de könnten nach der Registrierung nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stehen auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung: etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Diese könnten dann einfach und schnell per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden. Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden – schnell, unkompliziert und direkt.

Finanzministerium Bayern, PM vom 28.06.2022

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