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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2026: Muster für den Ausdruck bekannt gegeben
Gemäß § 51 Absatz 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundefinanzministerium (BMF) ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Jetzt hat es das Muster für den Ausdruck der Bescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gemacht.
Der Ausdruck dürfe vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht, teilt das BMF mit.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung seien die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 05.09.2024 (BStBl I, S. 1255) zu beachten.
Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen würden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt. Die Bescheinigung des bislang unter Nr. 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfalle.
Das Muster für den Ausdruck steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.08.2025, IV C 5 - S 2533/00123/007/007