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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2022: Geändertes Muster für den Ausdruck bekanntgemacht

21.07.2022

Gemäß § 51 Absatz 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist das Bundesfinanzministerium (BMF) ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Es hat nun das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht.

Gleichzeitig hebt das BMF die Bekanntmachung vom 18.08.2021 (IV C 5 - S 2533/19/10030 :003 – BStBl I 2021 Seite 1079) auf.

Entsprechend dem geänderten Muster ist laut BMF eine vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 mit dem Großbuchstaben "E" anzugeben (§ 117 Absatz 4 EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes). Weitere Änderungen hätten sich nicht ergeben.

Der Ausdruck habe das Format DIN A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung könne vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht, teilt das Ministerium mit.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung seien die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 09.09.2018 (BStBl I Seite 911) zu beachten.

Bundesfinanzministerium, Bekanntmachung vom 15.07.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003

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