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Elektronische Kommunikation mit Standesämtern: Wird vereinfacht

10.10.2022

Bürger sollen leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren können. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür hatte der Bundestag am 29.09.2022 beschlossen; der Bundesrat hat sie am 07.10.2022 gebilligt. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz soll auch das so genannte Onlinezugangsgesetz umsetzen. Bürger können zukünftig ihre Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal erfassen und dem zuständigen Standesamt übersenden. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus – die Daten werden nur einmal erfasst.

Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf die Vorlage urkundlicher Nachweise verzichten – zum Beispiel beim Ausstellen einer Personenstandsurkunde oder eines Ehefähigkeitszeugnisses, Anmeldung einer Eheschließung, Anzeige eines Geburts- beziehungsweise Sterbefalls.

Damit Bürger Nachweise für die Beurkundung nicht mehr selbst vorlegen müssen, tauschen die verschiedenen Standesämter ihre Registerdaten elektronisch aus. Das Gesetz regelt dazu das automatisierte Abrufverfahren zwischen den Behörden.

Papiergebundenen Alteinträge sollen in den elektronischen Personenstandsregistern intensiver nacherfasst werden, um den Datenaustausch zu erleichtern.

Die auf Wunsch der Betroffenen derzeit noch mögliche Beurkundung der Religionszugehörigkeit entfällt zukünftig. Diese Änderung wurde erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Regierungsentwurf eingefügt.

Auf Anregung des Bundesrates enthält das Gesetz eine Klarstellung, wie mit Personenstandsregistern in bestimmten Fallkonstellationen umzugehen ist.

Das Gesetz soll im Wesentlichen am 01.11.2022 in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 07.10.2022

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