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Elektronische Aufzeichnungssysteme: Meldeverpflichtung

02.12.2024

Nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) sind Steuerpflichtige, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems (eAs) erfassen, verpflichtet, ihrem zuständigen Finanzamt Mitteilungen über die elektronischen Aufzeichnungssysteme zu erstatten (Anschaffung und Außerbetriebnahme).

Ab dem 01.01.2025 können Steuerpflichtige ihre Mitteilung elektronisch über "Mein ELSTER" oder eine Drittanbietersoftware via der ERIC-Schnittstelle mittels des Formulars "Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO" an die Finanzverwaltung übermitteln, meldet das Landesamt für Steuern Niedersachsen.

Für vor dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sei die Mitteilung bis zum 31.07.2025 zu erstatten. Ab dem 01.07.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme seien innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme mitzuteilen.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Internetseite vom November 2024

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