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Elektronische Aktenführung am Bundesverwaltungsgericht: Jetzt auch im 4. und 9. Senat

02.03.2023

Seit dem 01.03.2023 werden die Akten sämtlicher eingehender und fortgeführter Verfahren seines 4. und 9. Revisionssenats elektronisch geführt, teilt das Bundesverwaltungsgericht mit. Seit Einführung der Elektronischen Gerichtsakte im Jahr 2022 arbeiteten somit bereits sechs Senate mit ihr.

Gemäß § 55b Absatz 1a Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung müssten sämtliche Gerichtsakten ab 01.01.2026 elektronisch geführt werden. Das BVerwG versucht eigenen Angaben zufolge, diese gesetzliche Vorgabe schon zum 01.01.2024 zu erfüllen. Seit 01.09.2022 arbeiteten der 1. und 5. Senat und seit 01.12.2022 der 3. und 6. Senat mit der führenden elektronischen Gerichtsakte.

Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte erfolge auf Grundlage von § 2 Satz 2 der Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung in der aktuell geltenden Fassung. Es bleibe der Entscheidung des jeweiligen Senats vorbehalten, die elektronische Aktenführung in Bezug auf einzelne Verfahren auszusetzen, sofern sie einen nicht vertretbaren Mehraufwand verursacht oder ihr ein besonderer Schutzbedarf oder sonstige zwingende Gründe entgegenstehen.

Bundesverwaltungsgericht, PM vom 01.03.2023

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