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Elektromobilität: Umweltbonus bald mit anderen Förderungen kombinierbar

05.11.2020

Am 16.11.2020 tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käufer könnten dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren, so das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).

Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, sei, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung lege fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stelle sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesumweltministerium lägen bereits entsprechende Verwaltungsvereinbarungen vor, so das BMWi. Ab dem 16.11.2020 könne der Umweltbonus daher mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden. Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, würden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.

Die Novellierung der Förderrichtlinie sehe zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Für das Leasing reiner E-Autos gelte zukünftig bei einer Leasingdauer von sechs bis elf Monate ein staatlicher Förderungsanteil von 750 beziehungsweise 625 Euro (wenn der Nettolistenpreis unter beziehungsweise über 40.000 Euro liegt). Bei einer Leasingdauer von zwölf bis 23 Monate liege der staatliche Förderungsanteil bei 1.500 beziehungsweise 1.250 Euro und bei einer Leasingdauer von über 23 Monaten bei 3.000 beziehungsweise 2.500 Euro.

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gelte beim Leasing zukünftig bei einer Leasingdauer von sechs bis elf Monaten ein staatlicher Förderungsanteil von 562,50 beziehungsweise 468,75 Euro (wenn der Nettolistenpreis unter beziehungsweise über 40.000 Euro liegt). Bei einer Leasingdauer von zwölf bis 23 Monaten liege der staatliche Förderungsanteil bei 1.125 beziehungsweise 937,50 Euro und bei einer Leasingdauer von über 23 Monaten bei 2.250 beziehungsweise 1.875 Euro.

Hinzu komme jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil werde zudem befristet bis zum 31.12.2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Die novellierte Richtlinie zum Umweltbonus wird laut BMWi am 05.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 04.11.2020

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