Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge: Zur...

Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge: Zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung

08.11.2021

Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschäftigt sich mit der ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) und Familienheimfahrten.

Hintergrund ist, dass die in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338), das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451) und das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 (BGBl. I S. 1512) fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert wurde(n).

Das BMF führt in seinem Schreiben zum sachlichen Anwendungsbereich aus, welche Fahrzeuge als Elektrofahrzeuge gelten und welche als extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Sodann geht es um die pauschale Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der Ein-Prozent-Regelung, die individuelle Ermittlung des privaten Nutzungswerts und den pauschalen Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben.

Das Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 05.11.2021, IV C 6 - S 2177/19/10004 :008 und IV C 5 - S 2334/19/10009 :003

Mit Freunden teilen