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Eisenbahnverkehr: EU einig über Modernisierung

06.10.2020

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf eine Modernisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr vorläufig geeinigt. Einige Rechte sollen zugunsten der Fahrgäste gestärkt werden. Dagegen sollen Eisenbahnunternehmen künftig nicht mehr für Verspätungen haften, wenn diese beispielsweise auf einer Pandemie beruhen. Die Einigung muss von Rat und Parlament noch offiziell abgesegnet werden.

Die Vereinbarung gewährleistet einen verbesserten Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen und sorgt für Klarheit bei den Regeln im Fall von Beschwerden. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt. Fahrgäste sollen in Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen.

Die neuen Regeln werden durchgehende Tickets obligatorisch machen, wenn Anschlusszüge von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, zum Beispiel wenn eine Reise eine Verbindung zwischen einem Regional- und einem Fernzug beinhaltet. Dieses durchgehende Ticket ist eine Einzelfahrkarte, die für alle oder mehrere aufeinanderfolgende Zugverbindungen einer Reise gültig ist und das Recht auf Umleitung und Entschädigung bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen sichert.

Die neuen Regeln befreien aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch auch Schienenverkehrsbetreiber unter genau festgelegten Bedingungen von der Pflicht, die Fahrgäste bei Verspätungen zu entschädigen. Sie definieren klar die außergewöhnlichen Umstände (wie extreme Wetterbedingungen oder eine Pandemie), bei denen die Betreiber von der Zahlung von Entschädigungen befreit wären. In solchen Fällen haben die Fahrgäste jedoch weiterhin das Recht auf Rückerstattung des vollen Fahrpreises, anderweitige Beförderung und Hilfeleistung.

Europäische Kommission, PM vom 02.10.2020

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