Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Eisenbahninfrastruktur: Grundsteuerbefre...

Eisenbahninfrastruktur: Grundsteuerbefreiung keine staatliche Beihilfe

14.05.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte über ein Vorabentscheidungsersuchen zu entscheiden, in dem um die Auslegung des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) ging. Konkret stand die Frage im Raum, ob eine Grundsteuerbefreiung für Grundstücke, Gebäude und Bauwerke, die Teil der Eisenbahninfrastruktur sind und Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, einen selektiven Vorteil verschafft.

Der EuGH hat das verneint. Eine Maßnahme sei als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren, wenn sie einen selektiven Vorteil verschafft, den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, und aus staatlichen Mitteln gewährt wird. Im vorliegenden Fall sei die gewährte Steuerbefreiung eine normale Steuerregelung: Sie sei Teil des allgemeinen Steuersystems und auf ein neutrales Kriterium zurückzuführen, das unabhängig vom Wirtschaftssektor, der wirtschaftlichen Tätigkeit oder der Rechtsform der begünstigten Unternehmen anwendbar ist.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.04.2025, C-453/23

Mit Freunden teilen