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Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern: Statistik für 2022

06.09.2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 zusammengestellt. Dem liegen die Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder (zum Stand 26.06.2023) zugrunde.

Danach waren am 31.12.2022 2.301.492 Einsprüche unerledigt. Das sind 11,9 Prozent weniger als im Jahr 2021. Mit 3.256.951 Einsprüchen gingen im Jahr 2022 2,3 Prozent weniger Einsprüche als in 2021 bei den Finanzämtern ein. Die Zahl der erledigten Einsprüche betrug 3.256.951 – das sind laut BMF 9,2 Prozent mehr als in 2021. Davon erledigt durch Rücknahme des Einspruchs wurden 564.294 Fälle oder 17,3 Prozent. Abgeholfen wurde in 64 Prozent der Fälle. Es ergingen 575.380 Einspruchsentscheidungen (17,7 Prozent, ohne Teil-Einspruchsentscheidungen). In 0,3 Prozent erging eine Teil-Einspruchsentscheidung (9.936 Fälle). Eine Erledigung auf andere Weise fand in 22.914 Fällen (0,7 Prozent) statt.

Bundesfinanzministerium, PM vom 04.09.2023

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