Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Einkünfte aus Kapitalisierung von Kleinb...

Einkünfte aus Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten: Keine ermäßigte Besteuerung der Einkünfte

23.03.2021

Auf die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Jahr 2013 ist die Tarifermäßigung des § 34 Absatz 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht anwendbar, da die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch gewesen ist. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg klar.

Im Streitfall hatte der Kläger einen nach §§ 79 ff. EStG geförderten Sparvertrag mit einer Bank geschlossen, der die Möglichkeit einer förderunschädlichen Einmalauszahlung im Vertrag vorsah. Die Kapitalisierung erfolgte dann in 2013. In dem Einkommensteuerbescheid sah der Beklagte die von dem Kläger erklärte Einmalauszahlung als steuerpflichtige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG an.

Nach der Zurückweisung durch den Bundesfinanzhof hatte das FG Berlin-Brandenburg darüber zu entscheiden, ob die Kapitalisierung laufender Rentenansprüche im Bereich der Altersvorsorgeverträge (§§ 82 ff. EStG) als atypisch im Sinne des § 34 Absatz 2 Nr. 4 EStG anzusehen ist. Die bisherigen Feststellungen sah der Bundesfinanzhof als nicht ausreichend an.

Das FG befragte eine für den gesamten Markt repräsentativen Anzahl von Versicherungsunternehmen, die zertifizierte Altersvorsorgeverträge anbieten. Aus der Befragung zog es den Schluss, dass eine Teil/Kapitalisierung im relevanten Zeitraum in einer Vielzahl von Verträgen erfolgt sei. Dafür, dass die Kapitalisierung typisch gewesen sei, spreche zudem, dass die monatliche Auszahlung für die Versicherungsunternehmen nicht rentabel sei und der Gesetzgeber eine solche Kapitalisierungsform in § 93 Absatz 3 EStG normiert habe.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2021, 7 K 7032/16

Mit Freunden teilen