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Einkommensteuertarif: Steuerzahlerbund fordert konkrete Reform

19.09.2022

Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt dies, hält die geplanten Regelungen jedoch nicht für ausreichend, damit die Bürger wirklich "umfassend und entschlossen" entlastet werden, wie der Bundesfinanzminister gesagt habe.

Dafür, so der BdSt, müsste beim Einkommensteuertarif mehr getan werden. Ein "großer Wurf" wäre der komplette Abbau der kalten Progression durch korrekte Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif. Die Inflationsrate müsse im Einkommensteuertarif direkt abgebildet werden, fordert der Steuerzahlerbund. Dies mache auch das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) deutlich.

Die Ampelkoalition habe den Einkommensteuertarif 2022 kürzlich zwar reformiert und damit die kalte Progression 2022 gedämpft, aber nicht beseitigt, so der BdSt. Denn derzeit sei mit einer Jahresinflation 2022 von mindestens sieben Prozent zu rechnen. Die Ampel habe aber lediglich den Grundfreibetrag 2022 um drei Prozent zusätzlich angehoben. Aus DSi-Sicht müssten der Tarif 2022 um sieben Prozent und der Tarif 2023 um weitere vier Prozent indexiert werden, um die kalte Progression absehbar komplett abzubauen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 14.09.2022

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