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Einkommensteuererklärungen für 2021: Werden in Finanzämtern ab 15.03.2022 bearbeitet

22.02.2022

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2021 beginnt in den Finanzämtern ab dem 15.03.2022. Hintergrund dafür ist, dass die Finanzämter sicher sein müssen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten von Arbeitgebern und Versicherern für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen (die Frist hierfür ist jeweils der 28. Februar des Folgejahres). Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2021 könnten damit frühestens Ende März/Anfang April 2022 versendet werden, so das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen. Aufgrund der hohen Anzahl der bereits zu Bearbeitungsbeginn vorliegenden Einkommensteuererklärungen könne der Versand der Steuerbescheide jedoch nicht in jedem Fall bereits zu diesem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Auch wenn die Bearbeitung erst Mitte März beginnen kann, lohne es sich bereits jetzt, die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2021 anzugehen, rät das LfSt. So könnten Einkommensteuererklärungen mit "Mein ELSTER" unter www.elster.de erstellt und übermittelt werden. Des Weiteren sei es über "Mein ELSTER" möglich, Einsprüche, Anträge und Mitteilungen sowie angeforderte Belege an das Finanzamt zu übermitteln. Es sei zudem möglich, Steuerbescheide ausschließlich elektronisch zu erhalten.

Für die erstmalige Nutzung von "Mein ELSTER" sei zunächst eine Registrierung und die Erteilung eines Zertifikats erforderlich. Mithilfe des Zertifikats wiesen sich Nutzer in "Mein ELSTER" zweifelsfrei gegenüber den Finanzbehörden aus. Aus Sicherheitsgründen erfolge die Registrierung in mehreren Schritten und dauere bis zu zehn Werktage.

Neben einer stetigen Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit seit Einführung von ELSTER sei es das Ziel, so das LfSt, dass möglichst viele Bürger die sichere und komfortable Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nutzen. Denn dies habe Vorteile für beide Seiten: Das Finanzamt profitiere von einer guten Datengrundlage, die ohne weiteren Aufwand verarbeitet werden kann. Die Bürger würden mit verständlichen Erläuterungen und Hinweisen durch die elektronischen Formularbestandteile begleitet. Sie hätten die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr und könnten die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten (zum Beispiel vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen) einfach über den Abruf dieser Bescheinigungen in die eigene Steuererklärung übernehmen.

Anschließend könnten sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen lassen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln. Belege seien nur noch im Einzelfall auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.

Handelt es sich um einen erstmaligen oder außergewöhnlichen Sachverhalt mit deutlicher steuerlicher Auswirkung, zum Beispiel erstmalige Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung oder größere berufsbedingte Ausgaben, kann es laut LfSt Niedersachsen dagegen sinnvoll sein, die Nachweise zeitnah zur Erklärungsübermittlung einzureichen, um eine nachträgliche Anforderung von Belegen – und somit Verzögerungen – zu vermeiden.

Sobald der Steuerbescheid vorliegt, könnten die Bürger diesen auf eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung mit Hilfe des so genannten Bescheiddatenabrufs bequem online überprüfen.

Über Mein ELSTER stehe ab dem 01.07.2022 ebenfalls die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung zur Verfügung. Wer bereits über ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt, könne dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung sei nicht notwendig.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 21.02.2022

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