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Einkommensteuererklärungen 2024: Finanzämter beginnen Mitte März mit Bearbeitung
Die Finanzämter beginnen frühestens am 17.03.2025 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024. Das teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen mit. Denn: Die Ämter erhielten inzwischen zahlreiche steuerlich relevante Daten, zum Beispiel zum Lohn, zu Renten, zu Beiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung und zur Altersversorgung auf elektronischem Wege. Um sicher zu gehen, dass die elektronisch zu übertragenden Daten auch vollständig vorliegen – Frist hierfür sei der 28.02.2025 – könnten die Finanzämter mit der Veranlagung grundsätzlich nicht vor dem 17.03.2025 beginnen.
Wenn die Einkommensteuererklärung abschließend bearbeitet wurde, folge die maschinelle Verarbeitung für die Erstellung des Steuerbescheides. Die ersten Einkommensteuerbescheide könnten nicht vor Ende März 2025 (als Papierausdruck oder digital) versendet werden, so das LfSt Niedersachsen weiter.
Es bittet, von Nachfragen zum Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt abzusehen. Wer seine Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt und keine Fehlermeldung erhalten habe, könne davon ausgehen, dass die Erklärung im Finanzamt eingegangen ist. Wurde die Erklärung noch in Papierform abgegeben, müsse sie im Finanzamt zunächst eingescannt werden. Der Eingang der Steuererklärung werde erst beim Scannen gespeichert. Das Finanzamt könne bis dahin nicht sagen, ob die Erklärung eingegangen ist.
Landesamt für Steuern Niedersachsen, Internetseite vom Februar 2025