Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Einkommensteuererklärung: Verlängerung d...

Einkommensteuererklärung: Verlängerung der Abgabefrist ist möglich

17.08.2020

Die Einkommensteuererklärung ist zum 31.07.2020 fällig gewesen. Besteht Gewissheit, dass die Frist nicht eingehalten werden konnte, gibt es laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. zwei Möglichkeiten: Erstens könne versucht werden, beim Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen. Zweitens helfe die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein oder die Beauftragung eines Steuerberaters für das Erstellen der Einkommensteuererklärung weiter.

In der Vergangenheit habe eine Fristverlängerung meist problemlos telefonisch beantragt werden können, da diverse Verspätungssanktionen im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters gestanden hätten. Nachdem die Sanktionen verschärft worden seien, solle eine Fristverlängerung aber nunmehr eine Ausnahme darstellen. Vor allem müsse sie sehr gut begründet werden, betont die Lohnsteuerhilfe. Der Antrag sei schriftlich einzureichen. Wird erfolgreich eine neue Abgabefrist gewährt, würden die ansonsten verbindlichen Verspätungszuschläge ausgesetzt.

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein verlängere auch für Neumitglieder die Abgabefrist um sieben Monate. Auch, wer einen Steuerberater für das Erstellen der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehme, habe entsprechend länger Zeit für die Abgabe der Erklärung.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 04.08.2020

Mit Freunden teilen