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Einkommensteuererklärung 2020 und Corona-Pandemie: Steuerzahlerbund drängt auf Beantwortung offener Fragen

24.02.2021

Sind die Kosten für FFP2-Masken bei der Steuer absetzbar? Und wann kann in der Corona-Pandemie das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden? Für eine zeitnahe und verbindliche Klärung dieser und weiterer Praxisfragen setzt sich der Bund der Steuerzahler e. V. (BdSt) beim Bundesfinanzministerium ein. Denn in vielen Fällen ließen sich bisherige Verwaltungsanweisungen und Grundsätze nicht ohne Weiteres auf das Corona-Jahr 2020 übertragen, meint der Verein.

Konkret bittet der BdSt um Klarstellung, ob die Kosten für medizinische Masken bei der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Auch tritt er dafür ein, keine überzogenen Nachweise in Bezug auf die Kosten eines separaten häuslichen Arbeitszimmers, das in der Corona-Pandemie genutzt wurde, zu verlangen.

Zur Homeoffice-Pauschale von pauschal fünf Euro pro Tag und maximal 600 Euro im Jahr bittet der BdSt um Klarstellung, ob Telefon- und Internetkosten sowie Arbeitsmittel zusätzlich als Werbungskosten abziehbar sind.

Der Dienstwagen habe 2020 oft in der Garage gestanden und sei nicht oder nur selten für den Weg zur Firma oder für Privatfahrten genutzt worden. Der BdSt möchte wissen, wie sich das steuerlich auswirkt.

Ebenso bittet der Verband um Klarstellung, dass die Miete für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz weiterhin abgesetzt werden darf, auch wenn die Wohnung selten genutzt wurde.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 23.02.2021

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