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Einkommensteuererklärung 2019: Sachsens Rentner und Pensionäre können auf vereinfachtes Formular zurückgreifen

14.07.2020

Der Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2019 rückt immer näher. Dies gilt auch für Rentner und Pensionäre. Die Frist läuft bis zum 31.07.2020, sofern keine steuerliche Beratung in Anspruch genommen wird.

Für Bürger, die ausschließlich Rente oder Pension beziehen, bietet die Finanzverwaltung in Sachsen eine vereinfachte Steuererklärung an. Mit dem zweiseitigen Papiervordruck könnten beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend gemacht werden, so das Finanzministerium des Landes.

Daten, die der Steuerverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssten in dem Formular nicht mehr extra erklärt werden. Das Finanzamt übernehme beispielsweise die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.

Das Formular ist nach Angaben des sächsischen Finanzministeriums in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern verfügbar. In Sachsen nutzten es viele Rentner und Pensionäre. Seit dem Start des Pilotprojektes Anfang Mai 2019 seien in den Finanzämtern für den Veranlagungszeitraum 2018 über 20.400 einfache Erklärungen eingegangen. Für den Veranlagungszeitraum 2019 seien es seit Beginn des Jahres 2020 bereits jetzt 19.200 Erklärungen gewesen, so das Finanzministerium.

Das Formular "zur Veranlagung von Alterseinkünften" gebe es in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern. Es könne telefonisch, schriftlich oder per E-Mail angefordert werden und werde dann mit der Post zugeschickt. Der Vordruck könne unter "https://www.smf.sachsen.de/alterseinkunfte-4525.html" auch online abgerufen werden.

Finanzministerium Sachsen, PM vom 10.07.2020

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