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Einkommensteuer: Wegen Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags vorläufig festzusetzen

04.12.2024

Bund und Länder haben beschlossen, die Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2023 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorläufig festzusetzen. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben mit.

Das Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung - BMF-Schreiben/Allgemeines zum Download bereit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.11.2024, IV D 1 - S 0338/19/10006 :001

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